Rechtlicher Handlungsbereich
Um Vorschläge für rechtliche Änderungen umzusetzen, hat ATD Vierte Welt Schweiz im Jahr 2025 einen neuen Arbeitsbereich namens „Rechtsstreit“ ins Leben gerufen.
„Manchmal haben wir keine Rechte. Manchmal haben wir Rechte, aber kennen sie nicht. Manchmal haben wir Rechte und kennen sie, aber fordern sie nicht ein, weil wir Angst haben vor möglichen Konsequenzen, weil wir zu müde oder zu krank sind.“ (Zitat aus dem Bericht Beziehungen zwischen Institutionen, der Gesellschaft und Menschen in Armut in der Schweiz: eine Gewalterfahrung, die weitergeht, 2023)
Die von ATD Vierte Welt durchgeführten Forschungsprojekte Armut – Identität – Gesellschaft und Baustelle Familien zeigen wertvolle Erkenntnisse auf, die aus dem Wissen von Menschen mit Armutserfahrung stammen. Zu diesen Erkenntnissen gehören auch solche, welche in Zusammenhang mit dem Rechtssystem stehen, welches in unserem Leben allgegenwärtig ist. Beide Studien zeigen, dass das Rechtssystem die Realität der Armut weder bei der Ausarbeitung von Gesetzestexten? noch bei deren Anwendung ausreichend berücksichtigt. Menschen in Armut begegnen erheblichen Hindernissen bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Somit stellt sich auch die Frage nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz. In beiden Studien werden konkrete Änderungsvorschläge formuliert, um dieser Problematik Rechnung zu tragen und somit dazu beizutragen, dass sich Armut nicht mehr von Generation zu Generation wiederholt.
Um diese Veränderungsvorschläge in Bezug auf das Rechtssystem umzusetzen, hat ATD Vierte Welt Schweiz im Jahr 2025 einen neuen Arbeitsbereich namens rechtlicher Handlungsbereich ins Leben gerufen. Schwerpunkt ist der Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Dieser wurde in Absprache mit den Familien, mit welchen ATD zusammenarbeitet, festgelegt. Die Begleitung dieser Familien in Bezug auf ihre Rechte und ihre Beziehungen zu den Institutionen ist ein wesentlicher Bestandteil dieser juristischen Mission. Das Ziel ist noch weiter gefasst: Mit dieser Aktion möchten wir in der Schweiz den Zugang zu und die Achtung der Rechte aller von Armut betroffenen Menschen verbessern, beginnend im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.
Zu diesem Zweck wird derzeit ein Praxisleitfaden für Fachleute im Bereich des Kinderschutzes erstellt. Damit sollen anhand der Erfahrungen von Familien in Armut Orientierungshilfen für die Rechtsanwendung dieses Rechtsbereichs gegeben werden. Der Bericht Für die Kinder eine Zukunft ohne Armut schaffen: Eltern, Institutionen und Gesellschaft gemeinsam, der die Ergebnisse der Studie Baustelle Familien vorstellt, ist für diese Arbeit von zentraler Bedeutung.